Notarzt-Grundkurs
Der Notarzt-Grundkurs richtet sich an interessierte Ärzt:innen, die sich auf dem Gebiet der Notfallmedizin strukturiert weiterbilden wollen.
Wenn Sie in einem organisierten Notarztrettungssystem tätig werden wollen, ist dieser Notarzt-Grundkurs hierfür Voraussetzung. Zur Erlangung der Berufsberechtigung Notarzt müssen 33 Monate klinische Kompetenzen, 20 supervidierte Einsätze und eine kommissionelle Abschlussprüfung, die von der Akademie der Ärzte abgenommen wird, abgelegt werden. Näheres dazu siehe Ärztegesetz 1998 § 40, Fassung vom 10.07.2019.
Im Rahmen des Notarzt-Grundkurses legen wir besonderen Wert auf eine ausgewogene Balance zwischen theoretischer Wissensvermittlung und praktischen Übungen sowie Simulationen. In den täglichen Hauptvorträgen vermitteln Ihnen Top-Referent:innen, die zum Großteil selbst als Notärzt:innen tätig sind, das geforderte theoretische Grundlagenwissen.
Im Rahmen praktischer Übungen und Simulationstrainings lernen Sie Fertigkeiten und Techniken, die zur Bewältigung prähospitaler aber auch innerklinischer Notfälle unerlässlich sind. Zusätzlich ergänzen und vertiefen interaktive Falldemonstrationen das Gelernte.
Der Notarzt-Grundkurs wird gemäß § 40 ÄrzteG. mit 80 Wochenstunden durchgeführt und schließt mit einer freiwilligen schriftlichen Überprüfung ab. Erreichen Sie 80% des Medians der 100 Überprüfungsfragen, erhalten Sie eine zusätzliche Bestätigung der ANS über die Absolvierung des Notarzt-Grundkurses (Lehrgangs mit 80 Einheiten). Unabhängig davon erhalten Sie eine DFP-Teilnahmebescheinigung über die Kurswoche.
2026
10.10.2026 - 16.10.2026
Notarzt-Grundkurs
Herbst
Kongresszentrum
physisch vor Ort
Weiterbildungslehrgang Notarzt neu (mind. 80 Lehreinheiten) gemäß § 40 ÄrzteG.
2027
10.04.2027 - 16.04.2027
Notarzt-Grundkurs
Frühling
Kongresszentrum
physisch vor Ort
Weiterbildungslehrgang Notarzt neu (mind. 80 Lehreinheiten) gemäß § 40 ÄrzteG.
2027
09.10.2027 - 15.10.2027
Notarzt-Grundkurs
Herbst
Kongresszentrum
physisch vor Ort
Weiterbildungslehrgang Notarzt neu (mind. 80 Lehreinheiten) gemäß § 40 ÄrzteG.